Beschreibung
Im Rahmen der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (VbB) sollen Investor*innen künftig verpflichtend eine Beratung der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe in Hinblick auf den Klimaschutz wahrnehmen.

Im Rahmen der Aufstellung von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen (VbB) sollen Investor*innen künftig verpflichtend eine Beratung der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe in Hinblick auf den Klimaschutz wahrnehmen.