Stutensee war als Große Kreisstadt laut § 27 Abs. 3 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) dazu verpflichtet, bis zum 31.12.2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen ( GR-Beschluss: Kommunale Wärmeplanung). Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Stutensee umfasst.
Die Ergebnisse sind in der Dokumentation Kommunale Wärmeplanung festgehalten. Insgesamt wurden 12 priorisierte Maßnahmensätze identifiziert. Der aktuelle Stand zur Umsetzung kann in den jeweiligen Maßnahmen-Seiten eingesehen werden.