Beschreibung
Zur Förderung des Ausbaus erneuerbarer Energien wird für den Strombezug ein Tarif gewählt, der mindestens 30 % Neuanlagenteil gewährleistet.
Bei der Teilnahme an der Bündelausschreibung 2024 wurde Ökostrom mit Neuanlagen für die nächstmögliche Periode (Laufzeit 2026 bis 2029) beschafft.
