Beschreibung
Vor dem Hintergrund des Rückgangs der Artenvielfalt und der daraus resultierenden Folgen für die Biodiversität legt die Stadt Stutensee ein kommunales Förderprogramm auf. Dieses kommunale Förderprogramm verfolgt das Ziel, Maßnahmen die dem Schutz und der Schaffung geeigneter Lebensräume für Pflanzen und Tiere dienen, zu fördern. Das Förderprogramm soll die Bürgerinnen und Bürger Stutensees sowie ortsansässige Landwirte dabei unterstützen und dazu motivieren, sich aktiv für Artenvielfalt und Biodiversität einzusetzen und einen eigenen Beitrag zu leisten. Damit setzt das Förderprogramm einen Schwerpunkt auf die Leitthesen, die sich aus dem Stadtentwicklungsplan 2035 im Handlungsfeld „Natur, Klima, Energie und Umwelt“ ergeben haben:
1.) Artenvielfalt Stutensee fördert die Erhaltung der Artenvielfalt. Die nachhaltige Nutzbarkeit der Natur für den Menschen und der Erhalt des Lebensraums für Flora und Fauna werden für zukünftige Generationen sichergestellt.
2.) Landwirtschaft Stutensee fördert eine nachhaltige, extensive und ökologische sowie ressourcen schonende Landwirtschaft.
Zweck des Förderbausteins BlühFlur: Mit dem Förderbaustein zur Anlage von Blühflächen soll die Nahrungsgrundlage für die heimische Fauna erhalten und weiter verbessert werden. Gleichzeitig werden neue Deckungs- und Rückzugsmöglichkeiten geschaffen. Durch diese Maßnahmen wird dem Artenschwund aktiv entgegengewirkt und der Lebensraum Feldflur in Zusammenarbeit mit den Landwirten aufgewertet. Hiermit werden zusätzlich bestehende und künftige naturschutzrelevante Agrarförderprogramme von der Stadt Stutensee ergänzt. Mit der Förderung der Anlage von Blühflächen verfolgt die Stadt Stutensee folgende Umweltziele:
1. Erhaltung und Verbesserung der Nahrungsgrundlage für die heimische Fauna wie beispielsweise Wildbienen und Feldvögel.
2. Schaffung von ganzjährigen Deckungs- und Rückzugsmöglichkeiten für Offen landarten in der Feldflur.
3. Trittsteinartige Biotopvernetzung.
4. Aufwertung des Landschaftsbildes.
Für die Neuanlage von Blühflächen kommen alle Ackerflächen auf der Gemarkung Stutensees in Frage. Die Neuanlage kann nur gefördert werden, wenn mindestens eines der oben genannten Ziele erreicht wird.
