Beschreibung
Als Auswirkung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ in Baden-Württemberg trat im August 2020 eine Änderung des NatSchG Baden-Württembergs in Kraft. Mit der Gesetzesänderung werden Kommunen dazu verpflichtet, Biotopverbundpläne zu erstellen (§ 22 NatSchG, siehe Anlage 1).
Die Biotopverbundpläne sollen flurstücksgenaue Maßnahmenpläne zur Schaffung eines Netzes räumlich und funktional verbundener Biotope liefern. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und soll 2023 mindestens 10 % des Offenlandes umfassen (Offenland = Nicht-Siedlung + Nicht-Wald), 2027 mindestens 13 % und 2030 mindestens 15 %. Darüber hinaus sollen die kommunalen Biotopverbundpläne künftig als Grundlage für die Erstellung oder Fortschreibung von Landschaftsplänen dienen.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27.06.2022 der Erstellung eines „Biotopverbundes Offenland“ auf Stutenseer Gemarkung zugestimmt.
In der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Technik am 13.03.2023 hat der Ausschuss der Vergabe der Planungsleistungen an das Büro Breunig, Institut für Botanik und Landschaftspflege in Karlsruhe, zugestimmt.
Die Erstellung eines „Biotopverbundkonzepts Offenland“ wird im Rahmen der Landschaftspflegerichtlinie (LPR) gefördert. Der Fördersatz beträgt 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Im Rahmen der Biotopverbundplanung werden drei Öffentlichkeitsbeteiligungen durchgeführt:
- 10.04.2024: Vorstellung des gesamten Prozesses
- 12.04.2024: Geländeexkursion beim Schloss Stutensee
- Frühjahr 2025: Vorstellung der geplanten Maßnahmen
Der Ausschuss für Umwelt Technik hat am 14.07.2025 die vorliegende Biotopverbundplanung für das Gebiet der Stadt Stutensee zur Kenntnis genommen. Die darin formulierten Ziele, sowie die Umsetzung der enthaltenen Maßnahmen sind kurz-, mittel- und langfristig konsequent voranzutreiben, weiterzuentwickeln und sofern nicht gefördert aber geeignet, als Grundlage für das kommunale Ökokonto (Kompensation von Eingriffsflächen nach §15 BNatSchG) heranzuziehen.
Weitere Informationen und Dokumente finden Sie auf unserer Homepage: https://www.stutensee.de/Artenschutz
