Beschreibung
Die Interessensgemeinschaft „Asiatische Hornisse Hardt e.V.“ hat sich der Kontrolle und Beseitigung der invasiven Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) in der Region der nördlichen Hardt verschrieben. Diese Hornissenart stellt eine zunehmende Bedrohung für die heimische Biodiversität, insbesondere für die Honigbienen und Wildbienen, sowie für den Obstbau dar. Die Interessensgemeinschaft wird Ihre Arbeit in einem Bericht vorstellen.
Zusammenarbeit mit der Stadt:
Der Verein hat der Stadtverwaltung sein ehrenamtliches Engagement vorgestellt. Ziel ist es, die Ausbreitung der invasiven Art auf dem Stadtgebiet effektiv einzudämmen. Die Mitglieder des Vereins verfügen über das notwendige Fachwissen und die Ausrüstung zur Identifizierung und fachgerechten Entfernung von Nestern.
Durch die angestrebte Kooperation und die Fördermitgliedschaft sichert sich die Stadt einen direkten Zugriff auf die Expertise des Vereins. Ein wesentlicher Vorteil besteht darin, dass der Verein im Gegenzug für die Förderung die Beseitigung von Nestern auf städtischen Liegenschaften kostenfrei übernimmmt.
Asiatische Hornissen auf privaten Grundstücken:
In Baden-Württemberg müssen Eigentümer eines privaten Grundstücks die Beseitigung eines Nestes der Asiatischen Hornisse (Vespa velutina) in der Regel selbst beauftragen und bezahlen. Hier sind die wichtigsten Punkte zur aktuellen Rechtslage (Stand Frühjahr 2026):
- Eigenverantwortung: Da sich die Asiatische Hornisse in Baden-Württemberg weit verbreitet hat (als „etabliert“ eingestuft), entfällt eine staatliche Pflicht zur kostenlosen Entfernung.
- Förderung/Zuschüsse: Auch wenn die Kosten grundsätzlich beim Eigentümer liegen, fördert das Land Baden-Württemberg die Beseitigung weiterhin. Zum Stand Februar/März 2026 zahlt das Land einen Zuschuss von 60 Euro pro entferntem Nest.
- Ausnahmen: Das Land übernimmt die Kosten nur noch in seltenen Ausnahmefällen, etwa wenn die Gefahr besonders hoch ist (z.B. nahe Schulen oder Kindergärten).
- Meldepflicht: Funde sollten weiterhin über die Meldeplattformen der LUBW (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg) oder das NABU-Portal gemeldet werden, um die Ausbreitung zu dokumentieren.
- Nicht selbst entfernen: Die Beseitigung darf nicht eigenmächtig erfolgen (da Artenschutz für ähnliche Arten besteht und die Tiere bei Störung aggressiv verteidigen). Es sollte zwingend ein Fachbetrieb (Kammerjäger) oder die I.G. Asiatische Hornisse Hardt e.V. ( Igasitatischehornisse@gmail.com )beauftragt werden. Hier können Sie einen Fundort melden:
- https://www.lubw.baden-wuerttemberg.de/natur-und-landschaft/asiatische-hornisse-melden
