Beschreibung
Mit dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zur Beschaffung kommunaler Fahrzeuge wurde ein Vorgriff auf die Beschaffungsrichtlinie geleistet.
Bei Beschaffungsvorgängen kommunaler Fahrzeuge wird folgende Rangfolge geprüft:
- Besteht die Möglichkeit von innovativen und nachhaltigen Systemlösungen im Sinne von „Car-Sharing“?
- Besteht die Möglichkeit der Anschaffung eines Elektrofahrzeugs?
- Kann alternativ ein Hybrid- oder Erdgas-Fahrzeug beschafft werden?
- Besteht lediglich die Möglichkeit eines Diesel- oder Benzin-Fahrzeugs?
Die Beschaffung erfolgt stets vor dem Hintergrund der Wirtschaftlichkeit (Lebenszykluskosten) und der technischen Machbarkeit.
