Beschreibung
Zur energiepolitischen Arbeit solle ein nicht zweckgebundenes Budget zur Verfügung gestellt werden. Dies ermöglicht kurzfristige Maßnahmenumsetzung, wenn im Prozess der Bedarf festgestellt wird.
Im Haushalt wird jährlich Budget für den Klimaschutz angemeldet, auch über den eea-Prozess (Beendigung Prozess, siehe hier) hinaus.
